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Friedhof Wenigenhasungen

Der Friedhof in Wenigenhasungen wird ehrenamtlich verwaltet.
Der Friedhofsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Edgar Bettinghausen (Vorsitzender) – vom Kirchenvorstand bestimmt
Robert Schwarz (stellvertr. Vorsitzender) – Ortsvorsteher
Silke Schwedes – Kirchenvorstandsmitglied
Gerd Meyer – Ortsbeiratsmitglied
Michaela Wagner – Kirchenvorstandsmitglied
Hannah Fennel – Ortsbeiratsmitglied

Kassenführung: Edgar Bettinghausen
Friedhofspflege:
Reinigung Friedhofshalle: Anne Köhn

Im Trauerfall wendet Euch bitte an Robert Schwarz wegen der Auswahl der Grabart.
ov.wenigenhasungen@wolfhagen.de oder 01717003731
Bei Rückfragen zur Ruhefrist, bei Verlängerungen von Grabstellen oder geplanten Einebnungen ist Edgar Bettinghausen ansprechbar.

Zu den neuen Friefhofsordnungen:

Unser Ziel war die Ordnung etwas zu vereinfachen. Außerdem waren die Baumbestattungen vorher nicht in den Ordnungen enthalten. Urnengräber gibt es für 1-2 Urnen. Es ist aber möglich nebeneinander liegende Grabstätten im Voraus zu kaufen, so dass auch mehr als zwei Urnen oder Särge nebeneinander bestattet werden können.
Im Blick auf die Gebührenordnung ist die größte Veränderung, dass die Pflegegebühr nur noch für die Grabstätten erhoben wird, die aktuell bereits bestehen. Bei neuen Gräbern ist sie bereits im Preis für das Grab enthalten und wird nicht mehr jährlich erhoben. Diese Umstellung haben wir vorgenommen, weil der Verwaltungsaufwand für die kleinen Beträge nicht im Verhältnis stand. Außerdem wird es mit den Jahren immer schwieriger herauszufinden, wer für die bestehenden Gräber „nutzungsberechtigt“ ist und damit zur Zahlung der Pflegegebühr verpflichtet ist.
Sollte jemand die dadurch höheren Bestattungsgebühren nicht auf einmal zahlen können, finden wir Lösungen.

Der Friedhofsausschuss entscheidet über die Friedhofsordnung und die Gebührenordnung. Er hat im Blick, welche größeren Arbeiten auf dem Friedhof anfallen und plant Arbeitseinsätze, zu denen die Dorfbevölkerung zur Mitwirkung eingeladen wird. Er hat die Finanzen im Blick und trifft Einzelfallentscheidungen, die die Friedhofsordnung nicht regelt bzw. wo sie den Spielraum lässt.